Aktuelle Erkenntnisse aus GPLB-Prüfungen
(Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen)
Die Prüfungsstellen verlautbarten, dass im Jahr 2024 mehr als 12.000 Prüfungen durchgeführt werden. Neben den gewöhnlichen Routine-Prüfungen werden vermehrt Betriebe, welche während Covid Kurzarbeits-Förderungen des AMS erhielten, geprüft.
Sind Sie Fit für die Prüfung? -> Auf die Dokumentation kommt es an!
Das Jahr ist noch jung und wir haben bereits über ein Duzend Prüfungen erfolgreich absolviert!
Unsere Einblicke zum Augenmerk der Prüfer:
Folgende Unterlagen wurden immer gefordert und geprüft:
Gesellschafter Geschäftsführer:
Empfehlung -> Erfassung und Abrechnung durch die Lohnverrechnung von:
Sachbezüge -> Dokumentation (z.B.: Fahrtenbücher)Kauf-, Leasingvertrag + Typenschein immer an Lohnverrechnung schicken!
Reisekosten -> DokumentationWir raten zu einer monatlichen Abrechnung.
GeschäftsführerbezugWir raten zu einer monatlichen Abrechnung.
Feststellungen: -> Nachverrechnung der Lohnabgaben
Arbeitszeitaufzeichnung
Der Dienstgeber ist zur Aufzeichnung verpflichtet, trägt die Verantwortung der Kontrolle und Richtigkeit. Abweichungen zu den Aufzeichnungen werden durch den Prüfer festgestellt.
Feststellungen: -> Schätzung + STRAFEN: 1.815,00€
Dienstverträge oder Dienstzettel
Der Dienstgeber ist verpflichtet einen schriftlichen Dienstvertrag oder einen schriftlichen Dienstzettel bei Dienstbeginn auszuhändigen. Dies wurde durch das Transparenzgesetz in 2024 verschärft.
Feststellungen: -> Schätzung + Nachverrechnung der Lohnabgaben + STRAFEN: 2.000,00€
Reisekosten Mitarbeiter
Der Dienstgeber ist für die Dokumentation verantwortlich. Dies betrifft vor allem auch Gesellschafter Geschäftsführer!
Feststellungen: -> Schätzung + Nachverrechnung der Lohnabgaben (Kosten für Dienstgeber)
Trinkgeldpauschale
Bitte achten Sie bei Anmeldungen darauf, dass Sie den Beruf des neuen Mitarbeiters bekannt geben. Dieser ist essentiell für die Abrechnung, da einige Berufe, laut ÖGK, mit einer Trinkgeldpauschale abgerechnet werden müssen.
Feststellungen: -> Nachverrechnung der Lohnabgaben (Kosten für Dienstgeber)
Erinnerung aus der Lohnverrechnung
Pünktliche Zahlung der Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) bis zum 15. Des Folgemonats erfolgt die Meldung dieser beim Finanzamt. Diese verlautbarte kürzlich, dass es zukünftig für das Versäumnis der Meldepflicht zu Säumniszuschlägen kommen wird(Art. 1 § 49 FinStrG – Finanzordnungswidrigkeiten)
Deshalb erinnern wir Sie hiermit zur Sicherheit erneut, an die monatlichen Überweisungen auf Basis des Auszahlungsjournals Ihrer Lohnverrechnung.
Damit Ihre Zahlungen an die Behörden von diesen zugeordnet werden können, muss der Verwendungszweck (lt. Auszahlungsjournal) bei jeder Überweisung angeführt werden.
Wir übermitteln auch Zahlungsdateien die direkt in das Onlinebanking geladen werden können. Dies vereinfacht die Eingabe und erhöht die Sicherheit der richtigen Erfassung durch die Finanzverwaltung!
Pensionisten als Dienstnehmer? - News zur Reduktion (ÖGK)
Im April 2024 wurde von der ÖGK verlautbart, dass für Pensionisten teilweise ab Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfällt.
Für die Rückwirkende Korrektur benötigt die Lohnverrechnung folgende Daten:
Name des Mitarbeiters
Datum des Pensionsantritts (in Form des Bescheids der Pensionskassa)
Durch die Rollung entstehen Ihnen als Dienstgeber keine extra Kosten. Es ist eine reine Besserstellung des Dienstnehmers, da diese in Zukunft weniger Sozialversicherung bezahlen könnten.
Dienstverträge (Mindestanforderung)
Als Dienstgeber sind Sie verpflichtet ihrem Mitarbeiter bei Dienstbeginn einen Dienstzettel oder Dienstvertrag auszuhändigen. Wichtig ist, dass Ihr Dienstvertrag die erforderlichen Angaben von § 2 Abs 2 und 3 AVRAG und § 1164a ABGB enthält.
Wird kein Dienstzettel ausgehändigt, kann eine Verwaltungsstrafe über den Arbeitgeber verhängt werden:
In diesem Fall ist er von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von 100€ bis 436€ zu bestrafen.
Sind mehr als 5 Arbeitnehmer betroffen oder wurde der Arbeitgeber innerhalb der letzten 3 Jahre vor der neuerlichen Übertretung nach dieser Bestimmung rechtskräftigt bestraft, beträgt die Geldstrafe 500€ bis 2.000€.
Fehlt Ihnen noch ein ordentlicher Dienstvertrag der mit dem geltenden Arbeitsrecht im Einklang steht? Melden Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner in unserer Lohnverrechnung.