Steuerupdate – wichtige Infos zum Jahresbeginn
Kleinunternehmerregelung NEU
Mit 01.01.2025 tritt eine neue Kleinunternehmerregelung in Kraft die insbesondere folgende Änderungen bringt:
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze "NEU" ist EUR 55.000 (brutto) sowohl für 10 % als auch 20 % Umsätze (Gesamtbetrachtung).
Die Umsatzgrenze muss sowohl im vorangegangen al auch aktuellen Jahr unterschritten sein!
Neue Toleranzgrenze EUR 60.500 (brutto). Bei Anwendung der Toleranzgrenze --> automatisch kein Kleinunternehmer im Folgejahr
Unterjährige Überschreitung führt zu keiner rückwirkenden Änderung, sondern führt dazu, dass sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerplichtige Umsätze ausgeführt werden.
Kleinunternehmerrechnungen haben nur vereinfachte Rechnungsmerkmale zu erfüllen.
Haben Sie spezielle Fragen zur Kleinunternehmerregelung beraten wir Sie gerne.
Schreiben Sie dazu ein Mail an d.bader@bader-partner.com.
Wir melden uns dann gerne auch telefonisch bei Ihnen!
Registrierkassen NULLBELEG
Bitte vergessen Sie nicht auf die Übermittlung des Jahresbeleges zum 31.12.2024, welche bis spätestens 15.02.2025 an das BMF übermittelt werden muss. Bitte übermitteln Sie den Jahresbeleg Ihren zuständigen Buchalter/in per E-Mail
Einwegpfand
Der Erlös aus Einwegpfand ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Bitte achten Sie darauf, dass die Verbuchung in der Registrierkasse korrekt - ohne Umsatzsteuer - erfasst wird.
Mehrwegpfand ist wie bisher steuerpflichtig.
Damit es zu keiner Vermischung mit anderen steuerfreien Umsätzen kommt, empfehlen wir eine eigene Warengruppe in der Registrierkasse anzulegen.
Mitarbeiterprämie
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024 kann noch bis 15. Februar 2025 ausbezahlt werden, wenn diese noch dem Kalenderjahr 2024 zugeordnet werden kann und wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung gibt, Ohne Vereinbarung kann keine Mitarbeiterprämie ausgezahlt werden. Wenden Sie sich bitte an Ihren Lohnverrechner/in um die Details zu besprechen. Wir unterstützen Sie hierzu gerne!