Sachbezug Elektro-Auto
Neu ist die verpflichtende Meldung durch die Lohnverrechnung in welchen Monaten das KFZ dem Dienstnehmer für Privatfahrten zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft ebenfalls Elektro-Autos, obwohl es keinen Sachbezug dafür gibt.
➔ Daher bittet die Lohnverrechnung um Informationen, wenn Mitarbeiter ein Firmen KFZ für Privatfahrten zur Verfügung gestellt wird.
Vor-Ort-Anmeldung
Eine Anmeldung eines Dienstnehmers muss vor dem ersten Dienstantritt an die ÖGK gemeldet werden. Falls Sie einen dringenden Anmelde-Fall außerhalb unserer Bearbeitungszeiten (z.B.: Samstag, Sonntag) haben, raten wir zu der Vor-Ort-Anmeldung.
Diese ist telefonisch unter 05 0766-1460 möglich.Anschließend muss die vollständige
Anmeldung durch die Lohnverrechnung innerhalb von 7 Tagen nachgeholt
werden. Dafür benötigen wir das vollständig befüllte Anmeldeformular so wie die Protokollnummer.
Überweisungsdateien (kostenloses Service)
In Zukunft erhalten Sie kostenlos eine Überweisungsdatei für Ihr Online-Banking von uns. Diese Daten können Sie mit einem Mausklick ins Online-Banking importieren.
Für diesen Service benötigen wir um folgende Daten:
IBAN ihrer Bank (von dem die Überweisungen durchgeführt werden)
Aktueller IBAN der Mitarbeiter ( Achtung: IBAN-Änderungen müssen unverzüglich der Lohnverrechnung mitgeteilt werden!)
➔ Vorteil: Keine Tipp-Fehler bei Überweisungen sowie große Zeitersparnis bei Überweisungen! Sie können mit wenigen Klicks alle Überweisungen auf einmal durchführen.
Aufbewahrungspflicht
Gemäß den jüngsten arbeitsrechtlichen OGH-Urteilen empfehlen wir Ihnen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstverträge, Abrechnung der Lohnverrechnung, etc. bis zu 35 Jahre aufzubewahren.
Carsharing von Elektroautos - Steuer- und Abgabenbegünstigung
Im Juli verlautbarte die Österreichische Gesundheitskasse, dass ab 01.07.2024 Zuschüsse des Dienstgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing von Elektrofahrzeugen in Höhe von bis zu 200,00€ pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei sind.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner in der Lohnverrechnung.