Steuerupdate – wichtige Infos zum Budgetbegleitgesetz 2025
Zuverdienst-Einschränkung während der Arbeitslosigkeit
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 treten ab 01.01.2026 wesentliche Änderungen in Verbindung mit der Arbeitslosenversicherung in Kraft. Hier finden Sie vorab einen kurzen Überblick:
Neue Definition von Arbeitslosigkeit
Um die Möglichkeit des Zuverdienstes während der Arbeitslosigkeit einzuschränken, wurden die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit überarbeitet. Jeder Mitarbeiter, welcher sich neben der Arbeitslosigkeit etwas dazu verdient, sollte unbedingt mit seinem AMS-Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, um die bevorstehenden Änderungen rechtzeitig für sich abzuklären. Bitte sprechen Sie daher unbedingt mit Ihren Dienstnehmern.
Übergangsregelung für bestehende geringfügige Beschäftigungen
Für Personen, die am 01.01.2026 geringfügig beschäftigt sind, gelten folgende Übergangsregeln:
- Erfüllen sie die neuen Voraussetzungen, kann die Tätigkeit weitergeführt werden.
- Erfüllen sie diese nicht, sollte die Beschäftigung bis spätestens 31.01.2026 beendet werden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht zu verlieren.
Erinnerung: Homeoffice / Telearbeit
Das Homeoffice kann eine Betriebsstätte im Sinn der Kommunalsteuer darstellen, wenn es regelmäßig genutzt wird. Ist dies der Fall, muss die Lohnsumme anteilig der Wohnsitzgemeinde des Mitarbeiters zugeordnet werden. Arbeitgeber müssen die Kommunalsteuer entsprechend aufteilen.
Gerne können Sie mit Ihrer Lohnverrechnung Kontakt aufnehmen, um eine prozentuelle Aufteilung zu hinterlegen.
Vorsicht: ORF-Beitrag bei mehreren Betriebsstätten
Als Dienstgeber zahlen Sie pro Kommunalsteuer-Gemeinde den ORF-Beitrag.
Wird durch regelmäßiges Homeoffice eine kommunalsteuerliche Betriebsstätte begründet, kann für diese Adresse ebenfalls ein ORF-Beitrag fällig werden.
Haben Sie spezielle Fragen zur Kleinunternehmerregelung beraten wir Sie gerne.
Schreiben Sie dazu ein Mail an d.bader@bader-partner.com.
Wir melden uns dann gerne auch telefonisch bei Ihnen!
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