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Scheinunternehmen erkennen

und Risiken vermeiden

 

Warum dieses Thema wichtig ist

Die Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen wird laufend erweitert. Dadurch steigt für Unternehmer das Risiko, unwissentlich mit einem Scheinunternehmen zusammenzuarbeiten. Dieses Risiko betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern kann grundsätzlich jeden Unternehmer treffen – besonders dann, wenn neue Geschäftspartner, Subunternehmer oder kurzfristige Leistungsbeziehungen eingebunden werden.

  • Scheinunternehmen dienen häufig der Verkürzung von Steuer- und Sozialabgaben.
  • Durch niedrigere Kosten können Leistungen oft zu auffällig günstigen Preisen angeboten werden.
  • Für Auftraggeber können daraus erhebliche steuerliche und haftungsrechtliche Folgen entstehen.

 

Scheinunternehmen treten nach außen oft wie gewöhnliche Unternehmen auf. Der eigentliche Zweck liegt jedoch vielfach darin, Abgaben zu verkürzen, wirtschaftliche Abläufe zu verschleiern oder Geschäftsvorgänge durch unrichtige bzw. verfälschte Belege vorzutäuschen. Daher ist eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation der Geschäftsbeziehung besonders wichtig.

 

 

Welche Folgen können drohen?

Die Zusammenarbeit mit einem Scheinunternehmen kann für Auftraggeber erhebliche Konsequenzen haben. Je nach Einzelfall können insbesondere Haftungsinanspruchnahmen, die Versagung des Vorsteuerabzuges oder die steuerliche Nichtanerkennung von Betriebsausgaben drohen. Entscheidend ist dabei auch, ob der Auftraggeber wusste oder bei angemessener Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass es sich beim Geschäftspartner um ein Scheinunternehmen handelt.

 

 

 

 

Geschäftspartner sorgfältig prüfen

Zur Risikominimierung sollten neue Geschäftspartner vor Auftragserteilung überprüft und die Prüfschritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine wichtiger erster Schritt ist die vom Bundesministerium für Finanzen geführte Liste rechtskräftig festgestellter Scheinunternehmen zu prüfen (https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/). Die Einsichtnahme in diese Liste ersetzt jedoch keine umfassende Prüfung des Geschäftspartners.

  • Abgleich der Rechnungsdaten mit Firmenbuchauszug und Unternehmensdaten.
  • Überprüfung der UID-Nummer sowie der Gewerbeberechtigung.
  • Feststellung der Identität von Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern durch amtliche Lichtbildausweise.
  • Prüfung, ob Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind.
  • In der Baubranche: Prüfung der Eintragung in der HFU-Liste.
  • Dokumentation der tatsächlichen Leistungserbringung, insbesondere durch Schriftverkehr, Leistungsnachweise, Projektunterlagen und Fotodokumentationen.

 

Warnsignale ernst nehmen

Bestimmte Auffälligkeiten können darauf hinweisen, dass ein Geschäftspartner näher überprüft werden sollte. Dazu zählen etwa schlechte Erreichbarkeit, fehlende Geschäftsräumlichkeiten, widersprüchliche Informationen, mangelnde Transparenz, ein unprofessionelles Gesamtbild oder der Wunsch nach ausschließlicher Barzahlung. Treten solche Warnsignale auf, sollte die Geschäftsbeziehung besonders sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Barzahlungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da sie die Nachvollziehbarkeit erschweren. Banküberweisungen schaffen Transparenz und können in Streitfällen helfen, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung nachzuweisen. In der Baubranche ist zudem das Barzahlungsverbot für Arbeitslohn gemäß § 48 EStG zu beachten.

Unser Tipp: Prüfen Sie neue Geschäftspartner bereits vor Auftragserteilung und bewahren Sie die entsprechenden Nachweise strukturiert auf. Auch bei bestehenden Geschäftspartnern empfiehlt sich eine regelmäßige Aktualisierung der relevanten Unternehmensdaten. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung und Dokumentation geeigneter Prüfschritte.

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