Es gibt verschiedene Gründe, warum man sein Unternehmen oder sein Vermögen nicht mehr persönlich verwalten darf oder möchte. Zum Beispiel ein Insolvenzverfahren oder familiäre Verpflichtungen wie Elternzeit. Sein Unternehmen oder Vermögen dann jemand anderem anzuvertrauen, ist ein großer Schritt, denn für eine Treuhandschaft braucht es großes Vertrauen, nämlich in die Person und die fachliche Kompetenz des Treuhänders.
Als Steuerberater übernehmen wir für Sie die treuhänderische Verwaltung Ihres Unternehmens oder Ihres Privatvermögens. Dabei können Sie sicher sein, dass wir alles in Ihrem Sinne regeln – und das nicht nur, weil wir durch den Treuhandvertrag dazu verpflichtet sind, sondern weil wir als verantwortungsbewusste Wirtschaftstreuhänder seit Jahren zum Wohl unserer Klientinnen und Klienten arbeiten.
Formen der Treuhandschaft: Private und unternehmerische Treuhandschaft
- Bei einem Vollrechtstreuhandkonto ist allein der Treuhänder als Kontoinhaber gegenüber der Bank in der Pflicht. Er ist der Alleininhaber des Kontos und alleinig berechtigt, Transaktionen vorzunehmen. Er handelt im eigenen Namen, aber im fremden Interesse.
- Bei einem Anderkonto wird das Treuhandkonto durch einen Wirtschaftstreuhänder eröffnet. Für dieses gibt es explizite Geschäftsbedingungen. Auch hier ist der Treuhänder der Inhaber des Anderkontos und allein gegenüber der Bank berechtigt. Allerdings darf er lediglich Fremdgelder auf diesem Konto führen.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch an unseren Standorten in Wien Mariahilf oder Brunn am Gebirge
Lassen Sie uns darüber reden, welche Form der Treuhandschaft für Sie die richtige ist und ob wir für Sie der richtige Treuhänder sind. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!